Gesellschaftsrecht

Schweizer Kobras verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung von Vorständen und Aktionären im Hinblick auf ihre Rechtspflichten, Verantwortlichkeit und Haftung sowie zu Fragen zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung.

Schweizer Kobras berät Sie bei Aktionärbindungsverträgen und Unternehmensnachfolgevereinbarungen, wie auch bei Gesellschafts-satzungen und erstellt derartige Verträge und Vereinbarungen, angepasst an die besonderen Bedürfnisse einer körperschaftlich organisierten Unternehmensstruktur. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Unternehmensfinanzierung, bei Fragen zur Fremd- und Eigenfinanzierung, der Gewährung von Darlehen und der Bestellung von Hypotheken, Pfandrechten und sonstiger geeigneter Sicherheiten.

Wir beraten auch Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, im Hinblick auf deren persönliche Verantwortlichkeit gegenüber dem Unternehmen und seinen Gläubigern wie auch einer möglichen Haftung im Falle einer Insolvenz.

Schweizer Kobras vertritt außerdem die Rechte von Aktionären in Streitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren Aktionären.

Im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Mandats erarbeiten und überprüfen wir regelmäßig:

  • Aktionärbindungsverträge
  • Gesellschaftssatzungen
  • Verträge über Aktienverkäufe
  • Aktienemissionsverträge
  • Beschlüsse und Sitzungsprotokolle
  • Darlehensverträge
  • Hypotheken und Belastungen
  • Treuhandverträge für Familienstiftungen (“discretionary trusts“) und für Investitionsstiftungen (“unit trusts“)
  • Unternehmensnachfolgevereinbarungen