Ausländisches Erbrecht

Schweizer Kobras tritt für Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Erben in Erbschaftsangelegenheiten mit ausländischem Bezug auf, wenn das Nachlassvermögen (teilweise oder vollständig) im Ausland belegen ist oder wenn die Beteiligten ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern haben.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung von öffentlich bestellten Treuhändern und Treuhändergesellschaften, wenn sich Vermögen im Ausland, insbesondere in Deutschland, Österreich oder der Schweiz befindet; wir beraten Sie gern bei Fragen zum materiellen und prozessualen Erbrecht dieser Länder.

Wir unterstützen Sie zudem bei der Stellung und Einreichung aller erforderlichen Anträge und setzen uns für Sie mit ausländischen Gerichten, Banken und Aktienregistern in Verbindung und klären diese über die Bedeutung und Rechtsfolgen australischer Testamentsvollstreckerzeugnisse und australischer Nachlassverwalter auf. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten dabei, das ausländische Nachlassvermögen einzufordern, zu verkaufen und zu übertragen.

Schweizer Kobras berät Mandanten mit Vermögenswerten in Australien wie auch im Ausland, überwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz, bei ihrer Nachlassplanung und bei Fragen zu testamentarischen Anordnungen, insbesondere im Hinblick auf die erbrechtlichen und steuerrechtlichen Abweichungen in diesen Ländern.

Im Rahmen des ausländischen Erbrechts erarbeiten und überprüfen wir regelmäßig:

  • Ausländische Testamente und letztwillige Verfügungen
  • Anträge auf Erteilung eines deutschen Erbscheins oder einer schweizerischen Erbbescheinigung
  • Anträge auf Erteilung eines deutschen oder schweizerischen Testamentsvollstreckungszeugnisses
  • Rechtsberatung zum materiellen und prozessualen deutschen und schweizerischen Erbrecht
  • Rechtsberatung für ausländische Gerichte und Banken hinsichtlich der Bedeutung und Rechtsfolgen australischer Testamentsvollstreckerzeugnisse und australischer Nachlassverwalter