Gebühren
Alle unsere Gebühren werden unten verzeichnet. Bitte kontaktieren Sie uns wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Laden Sie unsere Honorarvereinbarung hier. (44kb PDF)
Special Counsel
Berater für ausländisches Recht
Berater
Senior Associate
Associate
Solicitor
Graduate Lawyer
Senior juristischer Assistent
Junior juristischer Assistent
$475.00 pro Stunde
$450.00 pro Stunde
$450.00 pro Stunde
$450.00 pro Stunde
$400.00 pro Stunde
$350.00 pro Stunde
$325.00 pro Stunde
$275.00 pro Stunde
$225.00 pro Stunde
Die oben genannten Gebührensätze werden in Einheiten von mindestens 6 Minuten berechnet und enthalten keine Umsatzsteuer.
1. Was ist "persönliche Information"?
Eine persönliche Information ist jede Information über Sie, die Sie identifiziert oder eine Information, durch die Ihre Identität einigermaßen bestimmt werden kann.
2. Warum wir persönliche Informationen sammeln
Persönliche Daten und Informationen sind für Schweizer Kobras erforderlich, um Sie rechtlich beraten und vertreten zu können.
Durch Sammeln Ihrer persönlichen Informationen können wir:
2.1. Ihnen juristische Dienstleistungen bieten,
2.2. Ihnen die Möglichkeit geben, unsere Publikationen oder andere relevante Informationen zu erhalten und
2.3. die Zufriedenheit unserer Mandanten auswerten und2.4. Ihnen Einladungen zu unseren Präsentationen und Veranstaltungen zukommen lassen.
Wenn wir Ihre persönlichen Informationen nicht sammeln und gebrauchen, sind wir nicht in der Lage, Sie juristisch zu betreuen.
3. Wie beziehen wir Ihre persönlichen Informationen?
Soweit möglich, holen wir persönliche Informationen direkt von Ihnen ein. Persönliche Informationen werden hauptsächlich im Rahmen der Entgegennahme Ihrer Anweisungen gesammelt. Manchmal können persönliche Informationen über Sie auch aus anderen Quellen bezogen werden. Beispiele anderer Quellen, aus denen wir persönliche Informationen über Sie erhalten können, sind:
3.1. Ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
3.2. ein Immobilienmakler, falls Sie eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen,
3.3. andere Anwälte, die eventuell für Sie in anderen Angelegenheiten arbeiten und
3.4. Ihre Bank.
In den meisten Fällen holen wir Ihre ausdrückliche Genehmigung für jedes Sammeln, Gebrauchen oder Offenlegen Ihrer persönlichen Informationen durch Schweizer Kobras ein. Ihre Genehmigung wird in der Regel schriftlich benötigt, unter bestimmten Umständen können wir aber auch Ihre mündliche Genehmigung akzeptieren. Manchmal kann Ihre
Einwilligung konkludent in Ihrem Verhalten uns gegenüber enthalten sein.
Aber ganz gleich, wie Ihre persönlichen Informationen gesammelt werden, sie werden von Schweizer Kobras gemäß dieser Datenschutzgrundsätze behandelt.
4. Konsequenzen für Sie, falls Schweizer Kobras Ihre persönlichen Informationen nicht besitzen
Es liegt in der Natur des Service, den wir bieten, dass wir in den meisten Fällen nicht in der Lage sein werden, Sie oder Ihre Interessen optimal zu beraten und zu vertreten, wenn wir Ihre persönlichen Informationen nicht haben.
5. Wie wir Ihre persönlichen Informationen verwenden
Wir verwenden die gesammelten persönlichen Informationen, um Ihnen unsere juristischen Dienstleistungen zu bieten und um Sie in unsere Datenbank und Mandantendatenbank aufzunehmen. Um uns dies zu ermöglichen, können Ihre persönlichen Informationen innerhalb Schweizer Kobras ausgetauscht und offengelegt werden.
6. Direktmarketing
Von Zeit zu Zeit werden wir Ihre persönlichen Informationen dazu verwenden, Sie mit Informationen über unseren Service und unsere Tätigkeitsgebiete oder mit anderen Informationen, die von bestimmten Interesse für Sie oder Ihre Tätigkeit sein könnten, zu versorgen.
Falls Sie keine solche Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns einfach über (02) 9223 9399 oder über mail@schweizer.com.au.
Sollten Sie uns einmal mitgeteilt haben, dass Sie keine Informationen über unsere Dienste haben möchten, werden wir Ihnen kein weiteres Material mehr zusenden. Sie können natürlich Ihre Meinung über den Erhalt von Informationen über unsere Dienste zu jeder Zeit ändern - lassen Sie es uns einfach wissen. Schweizer Kobras teilt Ihre persönlichen Informationen einer Partei außerhalb Schweizer Kobras nicht mit, um dieser zu ermöglichen, Ihnen ihre Produkte oder Dienste anzubieten.
7. Teilen wir Ihre persönlichen Informationen Dritten mit?
Unter bestimmten Umständen kann Schweizer Kobras Ihre persönlichen Informationen offen legen. Manchmal wird von Gesetzes wegen von uns verlangt oder wir sind durch Gesetz ermächtigt, Ihre persönlichen Informationen offen zu legen. Zum Beispiel können wir Ihre persönlichen Informationen einem Gericht in Erwiderung einer Vorladung mitteilen.
Wir können Ihre persönlichen Informationen auch offen legen, wenn Sie darin eingewilligt haben. Ihre Einwilligung zur Offenlegung Ihrer persönlichen Informationen kann ausdrücklich erteilt werden, also schriftlich oder mündlich, oder sie kann auch konkludent aus Ihrem Verhalten hervorgehen. Wo es die Bereitstellung juristischer Dienstleistungen an Sie erfordert, Ihre persönlichen Informationen dritten Parteien gegenüber mitzuteilen, ist, bis Sie uns das Gegenteil mitteilen, Ihre Einwilligung hierzu konkludent erteilt, wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Einige Beispiele von Parteien außerhalb Schweizer Kobras, denen gegenüber wir Ihre persönlichen Informationen offen legen können und der Grund hierfür sind:
7.1. Ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, falls die Angelegenheit, in der wir für Sie tätig sind, steuerliche Konsequenzen haben kann,
7.2. Prozessanwälte und sachverständige Zeugen wie ärzte, Ingenieure etc. und
7.3. andere Kanzleien, die für uns als Unterbevollmächtigte handeln.
üblicherweise legen wir Ihre persönlichen Informationen einer dritten Partei außerhalb von Schweizer Kobras aber nicht offen, solange diese Partei nicht an Datenschutzregeln gebunden ist, die wir für zufriedenstellend erachten.
8. Sicherstellen, dass Ihre persönlichen Informationen auf dem neuesten Stand sind
Wir sind auf die persönlichen Informationen, die wir über Sie besitzen, angewiesen, um effiziente juristische Dienstleistungen bieten zu können. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die persönlichen Informationen, die wir von Ihnen beziehen, richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand sind.
Im Zuge unserer geschäftlichen Beziehungen bitten wir Sie, uns jede relevante änderung Ihrer persönlichen Informationen mitzuteilen. Sie können uns zu jeder Zeit kontaktieren, um Ihre persönlichen Informationen zu aktualisieren oder um uns darüber zu informieren, ob die Informationen, die wir über Sie haben, unrichtig oder unvollständig sind.
9. Sind meine persönlichen Informationen sicher?
Schweizer Kobras trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um Ihre persönlichen Informationen vor Verlust, Missbrauch, unautorisiertem Zugriff, Veränderung oder Offenlegung zu schützen. Durch zahlreiche Mittel schützen wir Ihre persönlichen Informationen, einschließlich:
9.1. äußere und innere Sicherung der Geschäftsräume,
9.2. begrenzter Zugang zu persönlichen Informationen,
9.3. Verschwiegenheitserklärungen der Mitarbeiter von Schweizer Kobras und
9.4. interne Richtlinien bei Schweizer Kobras in Bezug auf den Gebrauch von Computern.
Wenn wir Ihre persönlichen Informationen nicht länger benötigen, entspricht es unserer Praxis, die Informationen sicher zu vernichten oder sie aus unseren Systemen zu löschen. Hinsichtlich von Akten findet dies im Allgemeinen sieben Jahre nach Archivierung der Akte statt. Jedoch behalten wir Adressendetails für unsere Mandanten auf unserem Computersystem.
10. Kann ich meine persönlichen Informationen einsehen?
Sie können Zugriff auf alle Ihre persönliche Informationen, die wir von Ihnen besitzen, beantragen. In den meisten Fällen ist eine Zusammenfassung persönlicher Informationen, wie Ihr Name und Ihre Adresse, Kontakttelefonnummern und die Angelegenheiten, mit denen Sie uns beauftragt haben, auf Nachfrage frei erhältlich.
Für detailliertere Nachfragen auf Zugang zu persönlichen Informationen, zum Beispiel Zugang zu archivierten Informationen, kann eine Gebühr zur Deckung der Kosten der Abfrage und der Bereitstellung an Sie erhoben werden.
Alle Nachfragen auf Zugang zu persönlichen Informationen werden so schnell als möglich erledigt und wir bemühen uns, jede Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt zu bearbeiten. Abhängig von der Natur der gesuchten persönlichen Informationen, können einige Anfragen auf Zugriff auch mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen.
Durch Gesetz ist Schweizer Kobras angehalten, Ihre Akten und Daten und damit die darin enthaltenen persönlichen Informationen für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, nachdem Sie die geschäftlichen Beziehungen zu uns beendet haben. Wenn der entsprechende Zeitraum vergangen ist, achten wir auf die sichere Vernichtung oder Löschung dieser Akten und Daten. Dies tritt, wie bereits erwähnt, in der Regel nach sieben Jahren ein.
11. Kann Ihre Anfrage auf Zugriff auf Ihre persönlichen Informationen verweigert werden?
Schweizer Kobras ist nicht immer dazu gehalten, Ihnen Zugriff auf Ihre persönlichen Informationen zu gewähren.
Wir können den Zugang zu persönlichen Informationen unter bestimmten Umständen verweigern, so zum Beispiel, wenn sich die Informationen auf laufende oder zu erwartende Gerichtsverfahren mit Ihnen beziehen, wo die Verweigerung von Gesetzes wegen verlangt oder autorisiert wird oder wo die Anfrage auf Zugriff von uns als unbegründet oder unnötig betrachtet wird.
Falls wir Ihre Anfrage auf Zugang verweigern oder Ihre Aufforderung, Ihre persönlichen Informationen zu korrigieren, zurückweisen, werden wir Ihnen den Grund hierfür mitteilen. Falls Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein sollten, können Sie die Angelegenheit dem Bundesbeauftragten für Privatangelegenheiten (Federal Privacy Commissioner) weiterleiten (s. u. Punkt 20 für weitere Details).
12. Was ist eine Commonwealth-Kennung (Commonwealth identifier)?
Eine Commonwealth-Kennung ist eine von der Bundesregierung oder einer Geschäftsstelle der Bundesregierung ausgewiesene Identifikationsnummer, wie z.B. Ihre Steuernummer oder Ihre Krankenversicherungsnummer. Schweizer Kobras verwendet solche Commonwealth-Kennungen nicht als Mittel zur Identifizierung der persönlichen Informationen, die wir über Sie gesammelt haben.
13. Muss ich überhaupt identifiziert werden?
Wann immer es gesetzmäßig und praktikabel ist, geben wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns anonym geschäftlich zu verkehren. So zum Beispiel, wenn Sie eine Anfrage über die Art der Dienstleistungen, die wir anbieten, an uns richten. Auf der anderen Seite liegt es in der Natur der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen, dass Anonymität in der Regel nicht aufrechterhalten werden kann.
14. Verlassen meine persönliche Informationen Australien?
Schweizer Kobras sendet keine persönlichen Informationen außerhalb Australiens, außer wir sind dazu durch Gesetz autorisiert oder Sie haben darin als Teil der juristischen Dienstleistungen, die wir Ihnen bieten, zugestimmt.
15. Sensible Informationen
Falls persönliche Informationen bestimmte Angelegenheiten betreffen, können sie als sensible Informationen betrachtet werden. Sensible Informationen können Informationen sein über Ihre/n:
15.1. ethnische Herkunft,
15.2. politische Ansichten,
15.3. Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung,
15.4. religiösen Glauben oder religiöse Zugehörigkeit,
15.5. Weltanschauungen,
15.6. Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Wirtschaftsverband,
15.7. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft,
15.8. sexuelle Vorlieben oder Praktiken,
15.9. Vorstrafen oder
15.10. Gesundheit.
Schweizer Kobras sammelt, verwendet oder legt sensible Informationen über Sie nur offen, soweit dies durch Gesetz erlaubt ist, zum Beispiel wo wir Ihre diesbezügliche Erlaubnis erhalten haben oder die Sammlung, Verwendung oder Offenlegung notwendig für das Bereitstellen der juristischen Dienstleistungen ist.
16. Online-Sicherheit Ihrer persönlichen Informationen
Email ist generell keine sichere Art zu kommunizieren und Sie sollten sich dessen bewusst sein, wenn Sie uns persönliche Informationen per Email senden.
17. Unsere Datenschutzgrundsätze können sich von Zeit zu Zeit ändern
Schweizer Kobras überprüfen regelmäßig ihre Grundsätze und Verfahrensweisen hinsichtlich des Umgangs mit persönlichen Informationen. Als Ergebnis hiervon können sich diese Datenschutzgrundsätze von Zeit zu Zeit ändern. Diese Datenschutzgrundsätze wurden zuletzt am 5. August 2002 geändert.
18. Anliegen oder Anfragen auf Zugang?
Falls Sie eine Frage bezüglich dieser Datenschutzgrundsätze haben oder eine Anfrage auf Zugang zu Ihren persönlichen Informationen einreichen möchten, können sie uns kontaktieren, indem Sie:
18.1. unser Büro besuchen,
18.2. uns unter (02) 9223 9399 anrufen,
18.3. uns schreiben an: The Managing Partner, Schweizer Kobras, PO Box H283, Australia Square NSW 1215 oder
18.4. uns eine Email an mail@schweizer.com.au senden.
19. Kann ich mich über eine Verletzung meines Datenschutzes beschweren?
Falls Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre persönlichen Informationen nicht diesen Datenschutzgrundsätzen entsprechend geschützt haben, können Sie eine Beschwerde bei uns einreichen, indem Sie:
19.1. uns unter (02) 9223 9399 anrufen,
19.2. uns schreiben an: The Managing Partner, Schweizer Kobras, PO Box H283, Australia Square NSW 1215 oder
19.3. uns eine Email an mail@schweizer.com.au senden.
20. Was ist, falls ich mit der Antwort nicht zufrieden bin?
Falls Sie mit der Antwort von Schweizer Kobras auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an den Bundesbeauftragten für Privatangelegenheiten (Federal Privacy Commissioner) wenden. Sie können den Federal Privacy Commissioner kontaktieren, indem Sie:
20.1. anrufen - 1300 363 992 oder
20.2. schreiben an - Director of Complaints, Office of the Federal Privacy Commissioner, GPO Box 5218, SYDNEY NSW 1042.
Laden Sie unsere Datenschutzgrundsätze hier. (153kb PDF)

