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Schweizer Kobras bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts und berät insbesondere kleinere und mittelständige Unternehmen (SMEs) sowie Einzelpersonen. Die Kanzlei ist sowohl für ortsansässige Unternehmen und Privatpersonen tätig als auch für Unternehmen, die in Deutschland, der Schweiz und Österreich niedergelassen sind sowie für deren örtliche Tochterunternehmen in Australien.
Norbert Schweizer und Michael Kobras sind die Partner der Firma. Sie sind beide Fachanwälte für Wirtschaftsrecht und verfügen über mehr als zwanzig Jahre Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsrechts. Norbert Schweizer und Michael Kobras sind beide Direktoren in mehreren erfolgreichen australischen Unternehmen. Sie sind beide Öffentliche Notare und Michael ist zudem registrierter Einwanderungsberater.
Nach mehr als dreiβig Jahren erfolgreicher juristischer Tätigkeit, erbringt die Kanzlei Dienste in den folgenden Bereichen:
Schweizer Kobras ist auf ausländisches Recht spezialisiert, insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts im Bereich der deutschen, schweizerischen und italienischen Gerichtsbarkeit und beschäftigt in diesen Ländern ausgebildete Anwälte. Es ist die einzige Wirtschaftskanzlei in Sydney, und vielleicht in ganz Australien, mit Anwälten, die in Australien, Deutschland, der Schweiz und Italien zugelassen sind. Die Kanzlei arbeitet zweisprachig – auf Deutsch und auf Englisch.